Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für Erstgespräch, Beratung, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und medikamentöse Behandlung werden von den privaten Krankenkassen übernommen und sind darüber hinaus beihilfefähig.

Die Einzeltherapeutischen Behandlungsstunden müssen gesondert bei den Krankenkassen beantragt werden, was in der Regel nach dem Erstgespräch und fünf Probesitzungen erfolgt.